Alle lieben die GEMA
Die GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – verwaltet als staatlich anerkannte Treuhänderin die Rechte von über 60.000 Mitgliedern und über einer Million ausländischen Berechtigten.
Die GEMA hat als Verwertungsgesellschaft die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte im Rahmen der Satzung und aus den Berechtigungsverträgen, die wir mit Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern abschließen. Die uns zur kollektiven Verwertung übertragenen Rechte und Ansprüche sind im GEMA-Berechtigungsvertrag festgelegt. Wir verstehen unseren in der Satzung festgelegten Zweck in einem weiten Sinn:
Dazu gehört u. a. auch, sich national, innerhalb der EU und auch international für die Rechtsfortbildung des Urheberrechts einzusetzen, das die wirtschaftliche Kehrseite des geistigen Eigentums bildet, ohne die der schöpferische Mensch seine Kreativität nicht entfalten kann. Insofern sind wir nicht nur eine Inkassoorganisation, sondern auch eine Schutzorganisation für den schöpferischen Menschen.
Der Künstler Johannes Kreidler stellt die GEMA vor eine harte Aufgabe – er hat in einem Stück 70200 Samples verarbeitet:




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